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   OVG Bremen, 09.09.2021 - 1 LA 197/20   

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OVG Bremen, 09.09.2021 - 1 LA 197/20 (https://dejure.org/2021,42031)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09.09.2021 - 1 LA 197/20 (https://dejure.org/2021,42031)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09. September 2021 - 1 LA 197/20 (https://dejure.org/2021,42031)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BremLBO § 61 Abs. 2
    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung; Spielhalle; Wettbüro; Nutzungsänderung einer Spielhalle in ein Sportwettbüro

  • rechtsportal.de

    BremLBO § 61 Abs. 2
    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung; Spielhalle; Wettbüro; Nutzungsänderung einer Spielhalle in ein Sportwettbüro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Bremen, 30.06.2021 - 1 LA 285/20

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis für eine Spielhalle mit neun

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2021 - 1 LA 197/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn mit dem Zulassungsantrag ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 m.w.N. und v. 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16; st. Rspr. des Senats, zuletzt OVG Bremen, Beschl. v. 30.06.2021 - 1 LA 285/20, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Zur Darlegung der ernstlichen Zweifel (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ) bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs auseinandersetzen (OVG Bremen, Beschl. v. 30.06.2021 - 1 LA 285/20, juris Rn. 11; NdsOVG, Beschl. v. 20.05.2021 - 10 LA 250/20, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen nachvollziehbar darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (OVG Bremen, Beschl. v. 30.06.2021 - 1 LA 285/20, juris Rn. 20).

  • VGH Hessen, 10.12.2020 - 4 B 2570/20

    Baurechts

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2021 - 1 LA 197/20
    Damit legt das Verwaltungsgericht seiner rechtlichen Beurteilung zutreffend zugrunde, dass eine Nutzungsänderung im planungsrechtlichen Sinne vorliegt, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die einer genehmigten Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichem Aspekt neu stellt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09, juris Rn. 12 m.w.N.; HessVGH, Beschl. v. 10.12.2020 - 4 B 2570/20, juris Rn. 10; OVG NRW, Beschl. v. 18.05.2016 - 2 B 518/16, juris Rn. 11; VGH Bad-Württ., Beschl. v. 25.10.2012 - 8 S 869/12, juris Rn. 5).

    Die Kunden sollen dazu animiert werden, sich in den Räumen aufzuhalten und beispielsweise die Sportergebnisse, auf die sie gewettet haben, in Live-Übertragungen zu verfolgen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 10.12.2020 - 4 B 2570/20, juris Rn. 11 sowie Urt. v. 19.06.2018 - 4 A 1922/17, juris Rn. 32; OVG NRW, Beschl. v. 10.11.2020 - 10 A 2323/20, juris Rn. 5).

  • VGH Hessen, 19.06.2018 - 4 A 1922/17

    STRAßENGEVIERT; WETTBÜRO; NÄHERE UMGEBUNG; NUTZUNGSÄNDERUNG; VERGNÜGUNGSSTÄTTE;

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2021 - 1 LA 197/20
    Die Kunden sollen dazu animiert werden, sich in den Räumen aufzuhalten und beispielsweise die Sportergebnisse, auf die sie gewettet haben, in Live-Übertragungen zu verfolgen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 10.12.2020 - 4 B 2570/20, juris Rn. 11 sowie Urt. v. 19.06.2018 - 4 A 1922/17, juris Rn. 32; OVG NRW, Beschl. v. 10.11.2020 - 10 A 2323/20, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.12.2020 - 2 N 65.17

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; nachträgliche

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2021 - 1 LA 197/20
    Der Zulassungsgrund besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO setzt eine solche qualifizierte Schwierigkeit der Rechtssache mit Auswirkung auf die Einschätzung der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung voraus, dass sie sich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht signifikant von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle unterscheidet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.12.2020 - OVG 2 N 65.17, juris Rn. 29 m.w.N.; VGH Baden-Württ., Beschl. v. 12.05.2020 - 4 S 3240/19, juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2020 - 4 S 3240/19

    Erstattung von Verdienstausfall infolge einer Heilbehandlung für einen

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2021 - 1 LA 197/20
    Der Zulassungsgrund besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO setzt eine solche qualifizierte Schwierigkeit der Rechtssache mit Auswirkung auf die Einschätzung der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung voraus, dass sie sich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht signifikant von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle unterscheidet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.12.2020 - OVG 2 N 65.17, juris Rn. 29 m.w.N.; VGH Baden-Württ., Beschl. v. 12.05.2020 - 4 S 3240/19, juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2021 - 10 LA 250/20

    Jägerprüfung, deutsche; Prüfungsprotokoll

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2021 - 1 LA 197/20
    Zur Darlegung der ernstlichen Zweifel (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ) bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs auseinandersetzen (OVG Bremen, Beschl. v. 30.06.2021 - 1 LA 285/20, juris Rn. 11; NdsOVG, Beschl. v. 20.05.2021 - 10 LA 250/20, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - 10 A 2323/20

    Erteilung einer Genehmigung zur Nutzung von bisher für den Betrieb einer

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2021 - 1 LA 197/20
    Die Kunden sollen dazu animiert werden, sich in den Räumen aufzuhalten und beispielsweise die Sportergebnisse, auf die sie gewettet haben, in Live-Übertragungen zu verfolgen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 10.12.2020 - 4 B 2570/20, juris Rn. 11 sowie Urt. v. 19.06.2018 - 4 A 1922/17, juris Rn. 32; OVG NRW, Beschl. v. 10.11.2020 - 10 A 2323/20, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2021 - 1 LA 197/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn mit dem Zulassungsantrag ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 m.w.N. und v. 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16; st. Rspr. des Senats, zuletzt OVG Bremen, Beschl. v. 30.06.2021 - 1 LA 285/20, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2021 - 1 LA 197/20
    Damit legt das Verwaltungsgericht seiner rechtlichen Beurteilung zutreffend zugrunde, dass eine Nutzungsänderung im planungsrechtlichen Sinne vorliegt, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die einer genehmigten Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichem Aspekt neu stellt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09, juris Rn. 12 m.w.N.; HessVGH, Beschl. v. 10.12.2020 - 4 B 2570/20, juris Rn. 10; OVG NRW, Beschl. v. 18.05.2016 - 2 B 518/16, juris Rn. 11; VGH Bad-Württ., Beschl. v. 25.10.2012 - 8 S 869/12, juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2016 - 2 B 518/16
    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2021 - 1 LA 197/20
    Damit legt das Verwaltungsgericht seiner rechtlichen Beurteilung zutreffend zugrunde, dass eine Nutzungsänderung im planungsrechtlichen Sinne vorliegt, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die einer genehmigten Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichem Aspekt neu stellt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09, juris Rn. 12 m.w.N.; HessVGH, Beschl. v. 10.12.2020 - 4 B 2570/20, juris Rn. 10; OVG NRW, Beschl. v. 18.05.2016 - 2 B 518/16, juris Rn. 11; VGH Bad-Württ., Beschl. v. 25.10.2012 - 8 S 869/12, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2012 - 8 S 869/12

    Bauliche Nutzungsänderung durch Umwandlung einer Spielhalle

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • OVG Bremen, 01.09.2022 - 1 B 156/22

    Einstweiliger Rechtsschutz - Nutzungsuntersagung - Baustoffhandel -

    Eine Nutzungsänderung im bauplanungsrechtlichen Sinne liegt vor, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die einer genehmigten Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Aufnahme der veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichen Aspekten neu stellt (BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09, juris Rn. 12 m.w.N.; OVG Bremen, Beschl. v. 09.09.2021 - 1 LA 197/20, juris Rn. 4; HessVGH, Beschl. v. 10.12.2020 - 4 B 2570/20, juris Rn. 10; OVG NRW, Beschl. v. 18.05.2016 - 2 B 518/16, juris Rn. 11; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.10.2012 - 8 S 869/12, juris Rn. 5).
  • VG Hamburg, 11.10.2022 - 6 K 190/18

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung

    In Bezug auf eine Nutzung als Sportwettbüro kommt es bei der Beurteilung der Frage, ob hierdurch bodenrechtliche Belange neu berührt werden, entscheidend auf das Nutzungsverhalten des angesprochenen Kundenkreises an, das die Größe des Kundenkreises und die Verweildauer der Kunden einschließt; dabei kann es insbesondere von bodenrechtlicher Relevanz sein, welche Art von Unterhaltungsmedien konkret vorhanden sind (OVG Bremen, Beschl. v. 9.9.2021, 1 LA 197/20, juris, Rn. 5; ähnlich VGH Kassel, Beschl. v. 10.12.2020, 4 B 2570/20, juris, Rn. 10 ff.; OVG Koblenz, Beschl. v. 14.4.2011, 8 B 10278/11, juris, Rn. 10 ff.).
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